FIFO (First In, First Out) ordnet einen Verkauf zuerst den ältesten angeschafften Einheiten zu. Dadurch lassen sich Anschaffungskosten und Gewinn jeder verkauften Teilmenge bestimmen. Das Rechenverfahren ist von der Frage zu trennen, welches Verfahren steuerlich zulässig ist.
Ein vollständiges Beispiel
| Kauf | Zeitpunkt | Menge | Preis je BTC |
|---|---|---|---|
| 1 | Januar 2024 | 0,5 BTC | 30.000 USD |
| 2 | Juni 2024 | 0,3 BTC | 45.000 USD |
| 3 | Dezember 2024 | 0,2 BTC | 40.000 USD |
Im März 2025 werden 0,6 BTC zu 50.000 USD je BTC verkauft. FIFO verbraucht zunächst die gesamten 0,5 BTC des ersten Kaufs und danach 0,1 BTC des zweiten Kaufs.
| Position | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Verkaufserlös | 0,6 × 50.000 | 30.000 USD |
| Anschaffungskosten | 0,5 × 30.000 + 0,1 × 45.000 | 19.500 USD |
| Gewinn vor Gebühren | 30.000 − 19.500 | 10.500 USD |
Übrig bleiben 0,2 BTC aus Kauf 2 und 0,2 BTC aus Kauf 3. Bewahren Sie deren ursprüngliche Daten und Kosten für spätere Verkäufe auf.
Vergleich mit dem gewichteten Durchschnitt
Die gesamten Anschaffungskosten betragen 15.000 + 13.500 + 8.000 = 36.500 USD für 1 BTC. Beim gewichteten Durchschnitt entfallen auf den Verkauf von 0,6 BTC Kosten von 21.900 USD. Der Gewinn beträgt dann 8.100 USD, statt 10.500 USD bei FIFO.
Hier sind die ältesten Einheiten zugleich die günstigsten. Bei überwiegend steigenden Kaufpreisen führt FIFO daher häufig zu höheren realisierten Gewinnen als der Durchschnitt. Bei anderen Preisverläufen kann das Ergebnis anders ausfallen.
Andere Zuordnungsverfahren
| Verfahren | Zuordnung |
|---|---|
| FIFO | Älteste Einheiten zuerst |
| LIFO | Neueste Einheiten zuerst |
| HIFO | Einheiten mit den höchsten Anschaffungskosten zuerst |
| Gewichteter Durchschnitt | Gemeinsame Durchschnittskosten je Einheit |
Ein rechnerisch günstigeres Ergebnis bedeutet nicht, dass ein Verfahren im jeweiligen Land erlaubt ist. Auch bei einer Einzelzuordnung müssen die verkauften Einheiten ausreichend nachgewiesen werden.
Steuerliche Unterschiede zwischen Ländern
In den USA gelten Regeln zur Einzelzuordnung und eine FIFO-Zuordnung bei fehlendem ausreichendem Nachweis. Seit 2025 ist dabei grundsätzlich das jeweilige Wallet oder Konto maßgeblich, nicht ein beliebig zusammengefasster Gesamtbestand. Übergangs- und Nachweisregeln sind gesondert zu beachten. Siehe die IRS-Informationen zu digitalen Vermögenswerten.
Das Vereinigte Königreich verwendet für entsprechende private Anlagen einen Pool je Tokenart mit vorrangigen Zuordnungsregeln für denselben Tag und Käufe innerhalb von 30 Tagen. Siehe die HMRC-Anleitung.
Das französische Privatvermögensregime nach Artikel 150 VH bis verwendet eine anteilige Zuordnung der Anschaffungskosten des gesamten Digitalvermögens anhand seines Werts bei der Veräußerung. Das ist kein einfacher Durchschnittspreis je Coin. Siehe die französische Steuerverwaltung.
Für Deutschland, Australien und Kanada müssen ebenfalls die jeweils anwendbaren Zuordnungs-, Nachweis- und Tätigkeitsregeln geprüft werden. Die Methodenauswahl im Rechner bestätigt keine steuerliche Zulässigkeit.
Praktische Aufzeichnungen
Viele Käufe erzeugen zahlreiche Lose. Eine Software kann deren Zuordnung erleichtern; prüfen Sie dennoch Importfehler, doppelte Transaktionen und Gebühren. Verknüpfen Sie Transfers zwischen eigenen Wallets mit den ursprünglichen Anschaffungskosten, statt sie als neue Käufe zu behandeln.
Bei Forks, Airdrops und Staking-Erträgen ist der steuerliche Anfangswert nicht pauschal null. Er hängt unter anderem davon ab, ob und wann ein Zugang bereits als Einkommen erfasst wird.