Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn der steuerlich anzusetzende Erlös die zugehörigen Anschaffungskosten übersteigt. Bei Wertpapieren beeinflussen unter anderem Wohnsitz, Steuerjahr, Kontotyp, Verluste und gegebenenfalls Haltedauer den Nettogewinn. Dieser Vergleich trennt datierte Regeln von historischen Rechnerannahmen.
Vereinigte Staaten
Bei üblichen Kapitalanlagen gilt eine Haltedauer von mehr als einem Jahr grundsätzlich als langfristig. Genau ein Jahr reicht nicht aus. Kurzfristige Gewinne werden grundsätzlich wie gewöhnliches Einkommen besteuert.
Für viele langfristige Nettogewinne gelten 2025 bei Einzelveranlagung folgende Bundessteuersätze:
| Gesamtes steuerpflichtiges Einkommen, 2025 | Satz für den betreffenden langfristigen Gewinnanteil |
|---|---|
| Bis 48.350 USD | 0 % |
| Über 48.350 bis 533.400 USD | 15 % |
| Über 533.400 USD | 20 % |
Die Grenzen beziehen sich auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen; Gewinne können mehrere Bereiche durchlaufen. Sonderkategorien und zusätzliche Steuern sind nicht enthalten. Quelle: IRS, Kapitalgewinne und Verluste.
Bei entsprechendem Einkommen kann zusätzlich die Net Investment Income Tax von 3,8 % greifen; auch bundesstaatliche Steuern können relevant sein. Eine lange Haltedauer halbiert die Steuer daher nicht automatisch. Verlustrealisierungen müssen insbesondere die anwendbaren Regeln zu zeitnahen Wiederkäufen berücksichtigen.
Vereinigtes Königreich
| Regel für 2025/26 | Wert |
|---|---|
| Persönlicher jährlicher CGT-Freibetrag | 3.000 GBP |
| Allgemeine persönliche CGT-Sätze | 18 % und 24 % |
Der niedrigere Satz gilt nur für den Teil, der innerhalb des verbleibenden maßgeblichen Einkommensbereichs liegt. Die ehemaligen allgemeinen Sätze von 10 % und 20 % wurden am 30. Oktober 2024 erhöht. Siehe HMRC, Sätze und Freibeträge.
Ein ISA kann zulässige Anlagen von britischer Einkommensteuer und CGT abschirmen. Die jährliche Einzahlungsgrenze beträgt im Referenzjahr 2025/26 20.000 GBP. Zugang, zulässige Anlagen und ausländische Quellensteuern sind gesonderte Fragen; nicht jede internationale Steuer verschwindet dadurch.
Frankreich
Die am 17. Juli 2026 aktualisierte Steuerinformation zu Wertpapiergewinnen nennt 31,4 % PFU, zusammengesetzt aus 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben. Der häufig zitierte historische Wert von 30 % darf nicht ohne Prüfung des Zeitraums übernommen werden.
Alternativ besteht eine grundsätzlich globale Option zum progressiven Tarif für die betroffenen Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Eine günstigere Einzelposition allein reicht zur Beurteilung dieser Wahl nicht aus.
Beim PEA können Entnahmen nach fünf Jahren von der Einkommensteuer auf Gewinne befreit sein; Sozialabgaben bleiben relevant, einschließlich gegebenenfalls historischer Regeln. Die Frist betrifft den Plan, nicht schlicht fünf Jahre Besitz jeder Aktie. Siehe die PEA-Auskunft der Steuerverwaltung.
Deutschland
Im üblichen Abgeltungsteuer-Modell beträgt die Steuer 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf diesen Steuerbetrag:
| Bestandteil | Anteil am steuerpflichtigen Ertrag |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % |
| Summe ohne Kirchensteuer | 26,375 % |
Kirchensteuer, Sonderfälle und eine mögliche Günstigerprüfung können das Ergebnis verändern. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt im Referenzjahr 2025 1.000 EUR beziehungsweise 2.000 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten. Er gilt für die entsprechenden gesamten Kapitalerträge, nicht separat je Aktie. Weitere Einzelheiten: Bundesfinanzministerium zur Abgeltungsteuer.
Welche Gestaltungspunkte geprüft werden können
- Haltedauer: Nur dort relevant, wo das jeweilige Gesetz einen Vorteil vorsieht.
- Begünstigte Konten: ISA, PEA, 401(k) und Roth IRA haben unterschiedliche Zugangs-, Beitrags- und Entnahmeregeln; sie sind nicht austauschbar.
- Verluste: Verrechnung, Vorträge, Fristen und Wiederkäufe richten sich nach nationalem Recht.
- Übertragungen zwischen Ehegatten: Eine mögliche Entlastung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab und ist keine allgemeine Befreiung jeder Schenkung.
- Kosten: Handels-, Verwaltungs- und Währungsgebühren beeinflussen die tatsächliche Nettorendite auch bei steuerlicher Begünstigung.