Zum Immobilienpreis kommen Erwerbssteuern, Rechts- und Notarkosten hinzu. Der Gesamtbetrag hängt von Land, Region, Käuferstatus und Transaktion ab. Pauschale Prozentsätze sind nur erste Budgetannahmen.

England und Nordirland: SDLT

Die Steuer wird stufenweise auf die jeweiligen Kaufpreisanteile erhoben. Diese historische Standardtabelle vom 23. September 2022 bis 31. März 2025 enthält keine Zuschläge:

KaufpreisanteilSteuersatz
Bis 250.000 GBP0 %
Über 250.000 bis 925.000 GBP5 %
Über 925.000 bis 1.500.000 GBP10 %
Über 1.500.000 GBP12 %

Die damalige Erstkäuferentlastung sah bis 425.000 GBP 0 % und auf den weiteren Anteil bis 625.000 GBP 5 % vor. Bei einem Gesamtpreis über 625.000 GBP entfiel sie. Zusätzliche Immobilien und bestimmte Käufer können Zuschlägen unterliegen; diese sind separat nach Transaktionsdatum zu prüfen.

Beispiel: Kauf für 450.000 GBP ohne Erstkäuferentlastung nach diesem historischen Standardtarif. Die ersten 250.000 GBP sind steuerfrei, auf die restlichen 200.000 GBP entfallen 5 %, also 10.000 GBP. Der effektive Satz beträgt etwa 2,22 %.

Schottland erhebt LBTT, Wales LTT mit anderen Tarifen. Quelle zum Bezugszeitraum: HMRC, vorübergehende SDLT-Schwellen.

Frankreich: Was „Notarkosten“ enthalten

Ein großer Teil der sogenannten frais de notaire besteht aus Steuern und Abgaben. Die folgenden Werte sind vereinfachte historische Budgetannahmen, kein einheitlicher aktueller Tarif:

BestandteilBeispielhafte Größenordnung
Übertragungsabgaben, BestandsimmobilieRund 5,80 %
NotarvergütungRund 0,8–1,0 %
Verwaltung und AuslagenRund 0,2–0,5 %
Gesamt, BestandsimmobilieRund 7–8 %
Gesamt, begünstigter NeubauRund 2,5–3,5 %

Bei qualifizierten Neubauten kann eine ermäßigte Grundbuchsteuer von rund 0,715 % statt der höheren Übertragungsbelastung gelten. Mehrwertsteuer und Erwerbsbedingungen sind gesondert zu beachten. Seit April 2025 können Département-Sätze abweichen; deshalb ist 5,80 % kein allgemeiner aktueller Satz. Siehe französische Steuerverwaltung zu Erwerbskosten.

Beispiel für 300.000 EUR: 5,80 % Abgaben = 17.400 EUR; angenommene 0,9 % Notar = 2.700 EUR; 0,3 % Verwaltung = 900 EUR. Gesamt: 21.000 EUR oder 7 %. Einzelne Gebühren folgen tatsächlich eigenen Tarifen und sind nicht immer lineare Prozentsätze.

Deutschland: Grunderwerbsteuer

Die Steuer richtet sich nach dem Bundesland. Referenzwerte zur Einordnung:

BundeslandSatz
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Sachsen5,5 %
Berlin, Hessen6,0 %
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein6,5 %

Sachsen darf nicht wie in der ursprünglichen Tabelle mit 3,5 % angesetzt werden: Das sächsische Gesetz sieht 5,5 % vor.

Als vereinfachtes Budget können etwa 1,5 % Notar- und 0,5 % Grundbuchkosten hinzukommen. Makler- und Finanzierungskosten sind dabei nicht enthalten.

Berlin-Beispiel, 400.000 EUR Kaufpreis: 24.000 EUR Steuer bei 6 %, angenommene 6.000 EUR Notar und 2.000 EUR Grundbuch ergeben 32.000 EUR oder 8 %.

Länderübergreifend vergleichen

Der britische Stufentarif ist nicht direkt mit einer pauschalen deutschen oder französischen Quote vergleichbar. In England entfällt zwar das kontinentale Notarsystem, anwaltliche Übertragungskosten kommen aber zusätzlich zur SDLT hinzu. Die historischen Beispielsummen reichen bei deutschen Steuersätzen und angenommenen Zusatzkosten von etwa 5,5 bis 8,5 %, in Frankreich je nach Neubau oder Bestand deutlich unterschiedlich.

Kostenplanung

Ein niedrigerer Kaufpreis kann wertabhängige Abgaben senken. Vergleichen Sie Neubau und Bestand sowie Standorte anhand sämtlicher Kosten, nicht allein einer Steuerquote. Ob Investitionskosten abgeschrieben, aktiviert oder abgezogen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Steuerrecht.