Bei Selbstständigen ist Umsatz nicht mit verfügbarem Einkommen gleichzusetzen. In Großbritannien müssen vom Umsatz Betriebsausgaben, Einkommensteuer und anfallende National-Insurance-Beiträge abgezogen werden. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig über Self Assessment.

Grundformel

Nettoeinkommen = Umsatz − Betriebsausgaben − Einkommensteuer − Sozialbeiträge

Abziehbare Ausgaben mindern zunächst den Gewinn. Die persönliche Besteuerung hängt danach von weiteren Einkünften, Freibeträgen und der Steuerregion ab.

National Insurance: Referenzjahr 2024/25

Die ursprüngliche Artikelfassung vermischte ältere Sätze. Ab 6. April 2024 betrug der Class-4-Hauptsatz 6 %, nicht 9 %.

KlasseReferenzbehandlung
Class 2Keine pauschale Pflichtzahlung für alle Selbstständigen; Versicherungsschutz beziehungsweise freiwillige Zahlung hängen von den Voraussetzungen ab
Class 46 % auf Gewinne über 12.570 bis 50.270 GBP
Class 4, darüber2 % auf Gewinne über 50.270 GBP

Vereinfachtes Beispiel: 60.000 GBP Umsatz

Für England, Wales oder Nordirland, ohne weitere Einkünfte oder Abzüge:

PositionBetrag
Umsatz60.000 GBP
Abziehbare Betriebsausgaben10.000 GBP
Gewinn50.000 GBP
Einkommensteuer: (50.000 − 12.570) × 20 %7.486 GBP
Class 4: (50.000 − 12.570) × 6 %2.245,80 GBP
Verfügbares Einkommen40.268,20 GBP

Steuer und Class 4 entsprechen hier zusammen etwa 16,2 % des Umsatzes beziehungsweise 19,5 % des Gewinns. Eine freiwillige Class-2-Zahlung ist nicht eingerechnet.

Mehrwertsteuerregistrierung

Die britische Schwelle ab April 2024 beträgt 90.000 GBP steuerpflichtigen Umsatz. Maßgeblich sind unter anderem die letzten zwölf Monate und bestimmte Erwartungen für die nächsten 30 Tage. Unterhalb der Schwelle kann eine freiwillige Registrierung möglich sein; besondere Pflichtfälle bleiben zu prüfen.

Quellen: HMRC zur Senkung ab April 2024, National Insurance für Selbstständige und Mehrwertsteuerregistrierung.